Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haman Scandinavia Groups



Mit dem Vertrag beauftragt der Besteller, HAMAN SCANDINAVIA AS (nachstehend ”HAMAN” genannt) mit der Konsultation, Beratung, Vermittlung, Organisation und der Durchführung einer Gruppenreise für die durch den Besteller zu bezeichnende Teilnehmer. Der Vertrag wird geschlossen, sobald der Besteller einen schriftlichen oder mündlichen Auftrag gegeben hat und der Besteller erkennt dann die nach-stehenden ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN (ARB) an (wenn nichts anderes im Angebot angegeben ist):

1. Buchung

1.1. Im Interesse einer guten Organisation ist eine frühzeitige Buchung erforderlich (nach Möglichkeit nicht später als zwei Monate vor Reisebeginn).

1.2. Die Bearbeitung einer Buchung beginnt erst nach Eingang einer schriftlichen Bestellung.und unterliegt der Verfügbarkeit. Reservierungen werden von HAMAN schriftlich bestätigt.

1.3. Um die gewünschte Zimmereinteilung zu ermöglichen, benötigt HAMAN die Teilnehmerliste 40 Tage vor Abreise. Der aktuelle Buchungsstand muss HAMAN spätestens 12 Wochen vor Abreise mitgeteilt werden.

1.4. Alle spezifischen Anfragen, wie z. B. Spezialkost, Allergien und Behinderungen, sollten schriftlich an HAMAN gesendet werden.

1.5. Wenn der Leistungsträger eine Anzahlung verlangt, behält sich HAMAN das Recht vor, vom Kunden die entsprechende Anzahlung zu verlangen, um Reisedienstleistungen zu sichern.

1.6. Für Angebote die besonders viel Recherche erfordern, behält sich HAMAN vor eine Angebotserstellungsgebühr zu verlangen. Diese wird dann mit dem Rechnungbetrag verrechnet.

1.7. Für Buchungen von sog. „Technical Visits/Studienbesuchen“ bei Unternehmen und/oder Institutionen beinhalten, wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 500–2000 SEK / 50–200 € pro Besuch erhoben. Studienbesuche erfordern eine offizielle Anfrage des Endkunden, in der er angibt, welches Unternehmen/Institutionen er besuchen möchte, welchen Zweck der Besuch hat und was er sehen möchte. Der Antrag muss auch eine Beschreibung der Teilnehmer und ihres Hintergrunds enthalten. Studienbesuche können nicht garantiert werden, sondern hängen davon ab, ob das Unternehmen/die Institution dies organisieren kann. Bei Buchung wird eine Gebühr pro Besuch erhoben.

2. Reisepreis und Zahlung

2.1.Der Preis der Gruppenreise gilt für Gruppen mit mehr als 15 Personen oder wie im Angebot angegeben. Bei Gruppen mit weniger Personen als im Angebot angegeben, behält sich HAMAN vor, zusätzliche Kosten zu berechnen.

2.2. HAMAN behält sich vor, aus Gründen die sie nicht zu verantworten hat (z.B. neue oder erhöhte Steuern, allgemein gültige Preisänderungen von Transportunternehmen, Treibstofferhöhungen, Erhöhungen auf Grund von Kurs- oder Währungsschwankungen) die Preise anzupassen. Reisepreise können angepasst werden, wenn Wechselkurserhöhungen von über 5% während des Zeitraums von der Buchung bis zur Durchführung der Reise eintreffen.

2.3. Kinder bis einschliesslich 11 Jahre erhalten bei Unterbringung im Zusatz-Bett (im elterlichen Doppelzimmer) 30% Ermässigung auf den Grundpreis. Alle Zuschläge sind jedoch in voller Höhe zu entrichten. Kinder werden bei Staffelpreisen nicht mitgerechnet (diese Preise basieren nur auf Erwachsene). Kinderermäßigung kann nicht mit anderen Ermäßigungen kombiniert werden.

2.4. Die Zahlung muss 45 Tage vor dem Abreisedatum der Gruppe erfolgen, sofern nicht anders angegeben. Eine Rechnung mit dem Gesamtbetrag wird gemäß der erhaltenen Zimmerliste erstellt. Sollte die Zahlung nicht wie oben angegeben eingehen, behält sich HAMAN das Recht vor, die Reisearrangements zu stornieren. Die Zusendung der erforderlichen Reiseunterlagen erfolgt erst wenn die Reise voll bezahlt ist. Zahlungen mit Kreditkarte können nur nach vorheriger Vereinbarung und durch zusätzliche Servicegebühren genehmigt werden..

3. Versicherungen

3.1.Der Besteller ist verpflichtet, seine Kunden über die Wichtigkeit von Reiseversicherungen zu unterrichten und ist dafür verantwortlich

4. Freiplätze

4.1. Die Anzahl Freiplätze wird im Angebot ausgewiesen. Falls das Arrangement einen von HAMAN gebuchten örtlichen Busfahrer und/oder Reiseleiter beinhaltet, werden die ersten zwei Freiplätze an den Busfahrer und/oder die Reiseleitung vergeben.

5. Rücktritt des Bestellers und Umbuchung

Beachten Sie, dass für Leistungen, die Flüge und/oder Kreuzfahrten beinhalten, abweichende Stornobedingungen gelten können, die von HAMAN bei Bestätigung der Leistung mitgeteilt werden.


5.1. Der Besteller kann eine Reise für eine ganze Gruppe zu den folgenden Bedingungen schriftlich stornieren, sofern nicht anders in der Auftragsbestätigung vermerkt:

a) Wird die Gruppenreise spätestens 50 Tage vor Reisebeginn storniert, so entstehen keine Kosten.
b) Wird die Gruppenreise 49 – 35 Tage vor Reisebginn storniert, werden 50% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt.

c) Wird die Gruppenreise 34 – 15 Tage vor Reisebginn storniert, werden 75% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt.

d) Erfolgt eine Stornierung ab 14 Tage vor Reisebeginn, werden 100% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt.

5.2. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.

5.3. Soweit die Reise für mindestens 15 Teilnehmer gebucht bleibt, kann der Besteller Einzelplätze zu den nachstehenden Bedingungen ändern:

a) Stornierungen von Einzelplätzen bis 50% des Kontingentes werden bis 40 Tage vor Reisebeginn ohne Kosten angenommen. Werden mehr als 50% des Kontingentes storniert, treten Stornierungsbedingungen gültig für eine gesamten Gruppe in Kraft.

b) Bei Stornierungen von Einzelplätzen 39 – 15 Tage vor Anreise wird HAMAN für jeden stornierten Einzelplatz 75% des Preises in Rechnung stellen.

c) Bei Stornierungen 14 Tage vor Reisebeginn oder später ist der ganze Preis, ohne jede Ermässigung zu bezahlen.5.4. Scheiden einzelne Teilnehmer während der Reise aus, so kann der Besteller von HAMAN dafür keine Rückerstattung fordern, unbeachtlich aus welchem Grunde der Teilnehmer die Reise nicht fortsetzen kann.

6. Nicht in Anspruch genommene Dienste

Nimmt das Reiseunternehmen Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch den Reiseveranstalter.

7. Rücktritt durch Haman

7.1. Wenn der Besteller bis 40 Tage vor Abfahrt keine Teilnehmerliste sendet, so behält sich HAMAN das Recht vor, Leistungen zu stornieren, um Kosten von den Leistungsträgern zu vermeiden.

7.2. HAMAN kann ebenfalls vom Vertrag zurücktreten, wenn die Reise wegen höherer Gewalt wie Streik, politischer oder kriegerischer Unruhen, Epidemien, Katastrophen etc. nicht durchgeführt werden kann. Für Dienstleistungen, die aufgrund dieser Art der Stornierung nicht in Anspruch genommen werden können, gelten die normalen Stornierungsbedingungen. Es werden keine weiteren Ansprüche des Bestellers akzeptiert, gleichgültig unter welchem Titel.

7.3. Tritt HAMAN von einem Gruppenreisevertrag zurück, so wird dem Besteller eine möglichst gleichwertige Reise angeboten, sofern dies für HAMAN möglich und innerhalb der verbleibenden Frist realisierbar ist. Der Besteller ist nicht zur Annahme des Ersatzangebotes verpflichtet.

8. Programmänderungen

8.1.Im Interesse des Bestellers steht es HAMAN zu, vor Beginn der Gruppenreise einzelne vereinbarte Reisedienstleistungen wie Unterkunft, Transport, Transportmitteltyp, Ausflüge gleich- oder höherwertig zu ändern.


8.2. Kurzfristige Änderungen durch den Kunden können ab 15 Tage vor Abfahrt gegen eine kleine Gebühr von EUR 20 pro Änderung vorgenommen werden.8.3. Änderungen durch den Kunden ab 3 Tage vor Abreisedatum bzw. während einer schon angetretenen Reise, sind in Einzelfällen möglich. In diesen Fällen führen diese Änderungen jedoch zu Umbuchungs- oder Stornokosten.


8.4. Ernährungswünsche und Allergien müssen Haman mindestens 15 Tage vor Abreise mitgeteilt werden.

9. Haftung von Haman

9.1. Als Vermittler von Reiseleistungen haftet HAMAN dem Besteller gegenüber für eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger (Busunternehmer, Flug- und Schiffahrtsgesellschaften, Hotels, Restaurants etc.), sowie für eine sorgfältige Organisation der Gruppenreise.

9.2. Tritt durch das Verschulden von HAMAN ein Leistungsausfall ein, so behält sich HAMAN vor, eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung zu erbringen. Weitere Ersatzforderungen sind in diesem Falle ausgeschlossen.

9.3. Unter Vorbehalt der Regelung von Ziff. 9.2. gilt bei Verletzung der Vertragspflichten die Haftung von HAMAN direkt für den unmittelbaren Schaden des Bestellers, sofern der Schaden weder durch höhere Gewalt noch durch das Verhalten des Bestellers oder eines Reiseteilnehmers verursacht wurde, und soweit es sich um das Ausbleiben einer versprochenen Leistung oder um eine Leistungsänderung handelt, die einen Minderwert zur ursprünglichen Vereinbarkeit darstellt. Diese Haftung ist betragsmässig durch die Höhe des vereinbarten Reisepreises beschränkt.

9.4. Im Übrigen haften die Leistungsträger, deren einzelne Dienstleistungen wider Erwarten nicht, teilweise oder nur mangelhaft erbracht werden, grundsätzlich in eigener Verantwortung dem Kunden gegenüber.

9.5. Die Haftung der einzelnen Bus-, Schiff- und anderen Transportunternehmen, welche von HAMAN für die Ausführung einer Gruppenreise hinzugezogen werden, richtet sich nach den auf sie jeweils anwendbaren Gesetze, allgemeinen Geschäftsbedingungen, vertraglichen Verpflichtungen und sonstigen gesetzlichen Auflagen.

9.6. Eventuelle Beanstandungen müssen HAMAN und dem Leistungsträger unverzüglich an Ort und Stelle gemeldet und schriftlich bestätigt werden. Können sie an Ort und Stelle nicht behoben werden, so muss dies HAMAN und der Leistungsträger innerhalb von 15 Tagen nach Beendigung der Reise schriftlich mitgeteilt werden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

10. Verschiedene Bedingungen

10.1. HAMAN ist unter keinen Umständen für verlorene und/oder vergessene Gegenstände verantwortlich. HAMAN übernimmt keine Haftung für die Wiederbeschaffung von verlorenen und/oder vergessenen Gegenständen.

10.2. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Beibringung seiner Reisedokumente (Pass, Visa, Impfpass etc.) selbst verantwortlich. Die Visakosten sind nicht im Preis enthalten.

10.3. Der Besteller ist im Ûbrigen für die Einhaltung der verschiedenen Transportbedingungen selber verantwortlich, z.B. Strassenbestimmungen mit Gewichtsvorschriften, Arbeitszeitverordnung AETR etc. Strassengebühren sind nicht im Reisepreis inklusive.

10.4. Flugsteuern sind grundsätzlich nicht im Flug- oder Reisepreis inkludiert es sei denn es ist ausdrücklich ausgewiesen.

10.5 Gerichtstand ist Oslo

Aktualisiert im August 2024